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Bis auf Ehrenmitglieder ist durch alle anderen Mitgliedern des Vereins, eine gewisse Anzahl von Arbeitsstunden zu erbringen. Denn nur wer persönlich Arbeitskraft und Zeit in die Pflege und den Erhalt des Vereinseigentums steckt, geht letztendlich sorgsam damit um. Die genaue Anzahl der Stunden sowie die Befreiung von Arbeitsstunden ist in der Geschäftsordnung festgehalten.
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